Nutzungsbedingungen für Inserenten von Ferienunterkünfte
Konditionen für Anbieter - Vermieter
Allgemeine Nutzungsbedingungen | Vertragsdauer und Kündigung | Zahlungsbedingungen | Haftung und Haftungsbeschränkung | Anwendbares Recht | Unterkunft inserieren | Preis und Leistungs | Startseite |
1. Allgemeine Nutzungsbedingungen
1.1 Der Anbieter / Vermieter verpflichtet sich, ausschließlich seriöse Angebote für Unterkünfte einzustellen und diese an Holirelax zu übermittelten, Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu löschen bzw. als belegt markieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar (z.B. ausgebucht, reserviert oder generell nicht mehr zur Verfügung steht) ist.
1.2. Der Anbieter / Vermieter verpflichtet sich, nur Unterkünfte anzubieten, die sich in seinem Besitz befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat. Für den Inhalt und Richtigkeit der Daten ist ausschließlich der Anbieter / Vermieter verantwortlich. Sollten vom Anbieter / Vermieter Anzeigen eingestellt werden, die zum Missbrauch dienen, werden diese von uns ohne Ankündigung gelöscht.
1.3. Auf jeder Präsentationsseite kann nur ein Ferienobjekt beschrieben und dargestellt werden. Jedes weitere Objekt ist neu anzumelden. Jedem Ferienobjekt wird eine Objektnummer zugeteilt. Vermieter/ Anbieter können kostenpflichtig unbegrenzt viele Ferienobjekte anmelden und veröffentlichen.
1.4. Holirelax ist nicht verpflichtet, die vom Inserenten zur Verfügung gestellten Informationen, Texte, Bilder, Fotos, Skizzen und sonstige Inhalte auf wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Verstöße zu prüfen. Der Inserent trägt allein die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, namensrechtliche, markenrechtliche und sonstige Verantwortung für die Anzeige(n).
1.5. Der Anbieter / Vermieter verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Rechte gegen Dritte oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Inserent stellt Holirelax von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Holirelax wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Inserent bereitgestellten Inhalte geltend machen. Der Inserent übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Holirelax einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
2. Vertragsdauer und Kündigung
2.1. Diese Vereinbarung beginnt mit der Freischaltung durch Holirelax und gilt für die Dauer von mindestens einem Kalenderjahr, verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht zuvor von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wurde. Holirelax behält sich das Recht vor angenommenen Aufträgen, Anzeigen abzulehnen oder zu ändern.
2.2. Alle Änderungen, die vom Anbieter/Vermieter selbst über den Kunden Adminbereich nach der Veröffentlichung der Ferienobjekt-Anzeige vorgenommen werden, können von Holirelax wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abgelehnt werden. Holirelax hat den Auftraggeber über die Ablehnung der Änderung nur bedingt zu unterrichten. Unterlässt der Anbieter / Vermieter die durch Holirelax abgelehnte Änderung nicht, kann Holirelax die Anzeige des Anbieters / Vermieters im Internet bis zur Unterlassung der abgelehnten Änderung einstellen.
2.3. Der Anbieter / Vermieter hat selbst unverzüglich zu überprüfen, ob die Anzeige fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. Holirelax sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel, sofern es sich um Mängel handelt, die nicht vom Anbieter / Vermieter selbst über den Kunden Adminbereich von Holirelax beseitigt werden können. Ansprüche des Anbieters / Vermieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern Holirelax nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit die Leistung des Anbieters nach dem zugrundeliegenden Angebot kostenpflichtig ist, richtet sich die vom Nutzer zu zahlende Vergütung nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf algarve-west.de einsehbar sind. Beiträge für sämtliche Leistungen die von Anbieter / Vermieter genutzt werden, sind für das Beitragsjahr im Voraus unverzüglich nach Vertragsschluss zu begleichen. Eine Rückerstattung des vorausbezahlten Betrags ist nicht möglich. Holirelax veröffentlicht die Anzeige erst nach Eingang der Zahlung.
3.2. Die in der Preis enthaltenen Zuschläge und Rabatte werden für alle Anbieter / Vermieter einheitlich angewendet, so dass jeder Anbieter/Vermieter die gleichen Preise erhält. Werbeagenturen, Reise- und Ferienunterkunft Vermittler unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot. Mangels anderweitiger individualvertraglicher Vereinbarungen handelt es sich bei den vereinbarten Preisen um Nettopreise, denen die am Tag der Rechnungsstellung fälligen gesetzlichen Steuern hinzugerechnet werden.
3.3. Die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der Preise (Gebühren) können von Holirelax mit einer Frist von vier Wochen geändert werden. Der Anbieter / Vermieter kann das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen vom Zugang der Änderungsmitteilung an zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Evtl. Änderungen werden dem Anbieter/Vermieter sowohl durch Veröffentlichung im Internet unter www.algarve-west.de als auch durch eine eMail-Nachricht mitgeteilt.
3.4. Ist der Anbieter / Vermieter mit fälligen Zahlungen im Verzug, so kann Holirelax die Präsentation des Auftraggebers im Internet bis zum Eingang des offenen Betrages einstellen. Ins besondere im Falle einer vereinbarten Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit haben
3.5. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Holirelax vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Holirelax entstehen, werden weiter belastet.
4. Haftung und Haftungsbeschränkung
4.1. Holirelax hat keine Verantwortung gegenüber den Interessenten Mietern, da die Vermietung - Buchung ausschließlich zwischen dem Interessenten - Mietern und dem jeweiligen Vermieter / Anbieter / Reiseveranstalter stattfindet, wobei der Vermieter / Anbieter / Reiseveranstalter für die Buchungs- und Zahlungs-Abwicklung zuständig ist. Ausgenommen hiervon sind lediglich Angebote, die von Holirelax selber angeboten werden. In diesem Fall erhält der Mieter einen entsprechenden Mietvertrag, in dem Holirelax oder der gesetzliche Vertreter als Vermieter aufgeführt ist.
4.2. Es besteht keine Vermittlungsgarantie für alle bei Holirelax eingestellten Ferienunterkünfte und sonstigen Unterkünfte. Die Vermietung und Reservierung von Ferienobjekten erfolgt durch den jeweiligen Vermieter / Anbieter.
4.3. Holirelax übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die vor, während oder nach einer Mietobjektvermittlung entstehen bzw. entstehen können. Jegliche Haftung auf Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen.
4.4. Holirelax übernimmt keine Verantwortung für Einträge von Dritten, die den Interessen der anderen Vertragspartner zuwiderlaufen. Für die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Angaben haften allein die Inseranten.
5. Anwendbares Rechte
5.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Kunde kann Holirelax nur am das Firmensitz von sachlich zuständigem Gericht verklagen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Der Vermieter / Anbieter ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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